__ und H.________ die Bijouterie J.________(AG) als Tatobjekt und wies sie an, diese zu überfallen. Während der Tat wartete er abseits des Tatorts im zweiten Fahrzeug und fuhr anschliessend mit I.________, G.________ und H.________ nach Paris, wobei diese ein separates Mietauto benutzten (pag. 221, Z. 333 f.). In Paris liess er sich die Beute aushändigen und übergab die Rückflugtickets. Der Beschuldigte organisierte den Transport der Beute nach Russland, sodass zumindest ein Teil davon in die Wohnung seiner Freundin gelangte, wo er in dieser Zeit wohnte (pag. 193, Z. 125; pag. 669, Z. 29). Der Beschuldigte besorgte bzw. liess die für den Raubüberfall verwendeten Utensilien besorgen.