Darüber hinaus erhielt der Beschuldigte die Einvernahmeprotokolle – mit Ausnahme der oberinstanzlichen Einvernahme, von welcher eine Audioaufnahme bei den Akten ist – jeweils rückübersetzt und unterzeichnete diese. Auf Frage seines Verteidigers erwähnte der Beschuldigte zudem vor der Kammer nur einen einzigen Vorfall, bei dem es während einer Einvernahme zu einem Missverständnis mit der Übersetzung gekommen sei (pag. 1026, Z. 17 ff.). Dieses habe bereinigt werden können (pag. 1026, Z. 24 ff.). Der Beschuldigte gestand weiter ein, das Geld zum Kauf der beim Überfall verwendeten Pistolenattrappe gegeben zu haben (pag. 666, Z. 11 ff.).