24 mehrmals aus, er sei während des Überfalls in Gex gewesen und anschliessend nach Paris gefahren (pag. 223, Z. 516; pag. 219, Z. 243 ff.; pag. 667, Z. 25; pag. 220, Z. 306; pag. 221, Z. 335; pag. 221, Z. 365). Darüber hinaus erhielt der Beschuldigte die Einvernahmeprotokolle – mit Ausnahme der oberinstanzlichen Einvernahme, von welcher eine Audioaufnahme bei den Akten ist – jeweils rückübersetzt und unterzeichnete diese.