225, Z. 516 ff.). Vor der Vorinstanz erklärte der Beschuldigte, er sei während des Raubüberfalls vermutlich in Gex gewesen (pag. 667, Z. 25). Er sei nicht mit den Anderen nach Paris gefahren, sondern nach Wien (pag. 668, Z. 6 f.). Diese Widersprüche wurden an der oberinstanzlichen Einvernahme noch grösser: So sagte der Beschuldigte vor der Kammer aus, er sei von der Schweiz aus nicht nach Frankreich gefahren, sondern direkt nach Österreich, von wo aus er die Rückreise nach Russland angetreten habe (pag. 1021 f., Z. 44 ff.).