219, Z. 243 ff.). Er sei am Morgen vor dem Raubüberfall alleine nach Gex gefahren und habe dort auf I.________, G.________ und H.________ gewartet. Später in derselben Einvernahme erklärte er, er habe sich nach dem Überfall mit den anderen Dreien in Interlaken getroffen, von wo aus sie gemeinsam mit zwei Autos nach Paris gefahren seien (pag. 221, Z. 333 f.). Bei Verlesen des Protokolls erklärte der Beschuldigte in Widerspruch zu der vorangegangenen Aussage, er sei während des Überfalls in Gex gewesen und habe dort auf die Anderen gewartet (pag. 225, Z. 516 ff.).