217, Z. 172). Anschliessend reiste der Beschuldigte mit I.________, G.________ und H.________ nach Wien. Dort mietete er in eigenem Namen und mit seiner Kreditkarte ein Fahrzeug und fuhr damit in die Schweiz (pag. 217, Z. 191; pag. 218, Z. 223 ff.; pag. 664, Z. 42 f.; pag. 1019, Z. 27 f.). Der Beschuldigte bezahlte ferner die zur Übernachtung gebuchten Hotels, unter anderem im Raum Interlaken sowie in Gex, und das Essen auf der Reise (pag. 218, Z. 208 f.; pag. 218, Z. 219; pag. 664, Z. 46 f.; pag. 1019, Z. 27 ff.). Ebenso gab der Beschuldigte in Wien das