13.2 Vorbemerkung Um Wiederholungen weitestgehend zu vermeiden, wird vorab auf die Ausführungen in E. 12. oben und auf die Ausführungen der Vorinstanz (Ziff. III.3.2 und III.3.3 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 745 ff.) verwiesen. Nachfolgend wird unter punktueller Präzisierungen sowie Ergänzungen der dem Beschuldigten vorgeworfene Sachverhalt dargestellt und gewürdigt. 13.3 Der Ablauf des Raubüberfalls Der Raubüberfall war Gegenstand des Strafverfahrens gegen G.________ und I.________, in welchem am 22. August 2008 das Kreisgericht XI Interlaken- Oberhasli ein Urteil fällte (Nebenakten pag.