20 des gesamten Verfahrens freigestanden, ein entsprechendes Urteil aus Russland zu den Akten zu geben. Ein solches allenfalls auf elektronischem Weg anzufordern, erscheint keine derart komplizierte Angelegenheit zu sein, als dass sie ein Verschieben der oberinstanzlichen Hauptverhandlung rechtfertigen würde (dazu E. 4 oben).