Bezeichnenderweise brachte der Beschuldigte schon sehr früh das in Russland gegen ihn geführte Strafverfahren angeblich gleichen Gegenstands und das diesbezüglich gefällte Urteil als Reaktion auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ins Spiel (pag. 142, Z. 229 ff.). Diese Ausführungen leitete der Beschuldigte ursprünglich mit den Worten ein: «Machen wir’s halt anders» (pag. 142, Z. 227). Scheinbar beabsichtigte der Beschuldigte, seine Handlungen im Wesentlichen nicht zu bestreiten und darauf zu vertrauen, dass ein Verfahrenshindernis eine Verurteilung in dieser Sache verhindern würde.