Daraus entwickelte sich der in den Vorwürfen erkennbare modus operandi, bei dem der Beschuldigte – pointiert formuliert – im Hintergrund die Fäden zog, während seine Begleiter sich die Hände schmutzig machen mussten. Schon dieser standardisierte Ablauf der Überfälle verbunden mit der Tatsache, dass dem Beschuldigten zumindest Teile der Beute zufielen, verdeutlicht, dass er gegenüber seinen Begleitern in wechselnder Besetzung übergeordnet und weisungsbefugt war. Weiter verfügte der Beschuldigte in allen drei Fällen als einziges Mitglied der Gruppe über kleine Deutschkenntnisse und über Bargeld, sodass die übrigen Gruppenmitglieder vollumfänglich von ihm abhängig waren.