Die Wiener Polizei musste sie wieder entlassen (Nebenakten pag. 1 f.). Notabene geschah dies zwei Tage vor dem Vorfall in Interlaken am 8. März 2007, bei welchem genau diese drei bzw. mit dem Beschuldigten vier, Personen den Raubüberfall verübten. Untermauert wird dies durch die Aussagen von G.________ vom 1. Oktober 2007 (pag. 2, Z. 53 f. Ordner 2), wonach der Pass nicht direkt für die Schweiz ausgestellt worden sei, sondern für das Ausland. Sie hätten zuerst in Wien ein Geschäft ausrauben wollen. Selbst wenn er die Aussage betreffend den Beschuldigten später widerruft, ist auch hier auf die tatnäheren Aussagen und auf die vorhandenen Beweismittel abzustellen.