Ein weiteres Element stellt der Umstand dar, dass dem Beschuldigten bei denjenigen Raubüberfällen, bei denen Beute anfiel, zumindest Teile davon zukamen (dazu E. 13.5 und E. 15.5 unten). Davon zeugen die in der Wohnung der Freundin des Beschuldigten in Russland gefundenen Uhren, die eindeutig aus der zweimal überfallenen Bijouterie J.________ (AG) in Interlaken stammten (pag. 254 ff.). Seine Erklärungen hierzu sind geradezu abenteuerlich. Seine Freundin erhielt die Uhren sicherlich nicht geschenkt und hat sie auch nicht gekauft (pag. 223, Z. 444). Der Beschuldigte wohnte im Zeitraum von 2000 bis 2008 in der Wohnung seiner Freundin (pag. 193, Z. 125; pag. 669, Z. 29).