In der Version des Beschuldigten müsste der «Organisator» in Russland die Aufwendungen für den Raub bevorschusst und darauf vertraut haben, dass die Gruppe die behändigte Beute wie vereinbart abliefern würde. Dadurch brachte dieser «Organisator» der Gruppe erhebliches Vertrauen entgegen. Dass es sich bei diesen Männern gemäss den Ausführungen des Beschuldigten um mittellose, im Umgang mit Geld sehr unzuverlässige Personen gehandelt haben soll, lässt sich damit nicht in Einklang bringen. Entweder können die für die Raubüberfälle angeheuerten Personen nicht dermassen unzuverlässig gewesen sein, wie der Beschuldigte sie