Wie auch einige der Beteiligten änderte der Beschuldigte im Lauf seines Lebens mehrmals seinen Namen. Bis ins Jahre 2000 habe er A.________ (Pseudonym) geheissen, ab 2001 A.________ (Pseudonym), ab 2005 A.________, ab 2007 A.________ (Pseudonym) und seit 2017 heisse er A.________ (Pseudonym) (pag. 139, Z. 95 ff.). Hierzu erklärte der Beschuldigte, ein Namenswechsel sei in Russland offiziell möglich und koste 8 Euro (pag. 139, Z. 100 f.).