143, Z. 263 f.): «Im März 2007 in Interlaken, im Dezember 2007 auch in Interlaken und ich denke Juni 2007 in Montreux.». Für die Kammer ist erstellt, dass es ohne Tatbeteiligung/Tatwissen keinen Grund gäbe, sich im Jahre 2019 noch so genau an diese Daten zu erinnern. Der Beschuldigte gab im Vorverfahren weiter zu Protokoll, er sei bereits ca. 10 Mal in der Schweiz gewesen (pag. 141 f., Z. 202 ff.). Ob er dabei kriminellen Aktivitäten nachging, sei schwierig zu sagen (pag. 195 f., Z. 204 ff.). Er konnte die Beteiligten auf Fotos identifizieren und sie den jeweiligen Raubüberfällen zuordnen (pag.