1019, Z. 11). Der Beschuldigte vermochte die Raubüberfälle mehr als zehn Jahre später ohne entsprechende Vorhalte zeitlich und örtlich relativ genau einzuordnen (pag. 143, Z. 257 ff., Z. 261 und Z. 264 f.). Einzig beim Raub in Montreux, den er auf Juni 2007 datierte, wich der Beschuldigte mit seinen Angaben minim vom Tatzeitpunkt ab. Dies lässt jedoch keinen Zweifel betreffend Tatwissen aufkommen, antwortete er auf entsprechende Frage anlässlich der Hafteröffnungseinvernahme vom 21. Februar 2019, ob er noch wisse, wo und wann die (anderen) Raubüberfälle stattfanden (pag. 143, Z. 263 f.): «Im März 2007 in Interlaken, im Dezember 2007 auch in Interlaken und ich denke Juni 2007 in Montreux.