214 Z. 75 ff.). Dass er als hierarchisch Übergeordneter die Beute übernahm und ein Auge auf die Tatbeteiligten hatte, versteht sich von selber. Dazu passt im Weiteren die Aussage von G.________: «Ja der Meister hat das gesagt. Er war auch in Wien.» (pag. 218 Z. 214). Mit «Meister» hat er klar den Beschuldigten gemeint. Auch die anderen Tatbeteiligten bezeichneten den Beschuldigten u.a. als Chef. Es gab somit eine klare Belastung durch die anderen Tatbeteiligten (z.B. I.________ an seiner Hauptverhandlung vor der ersten Instanz am 21. August 2008: «Wir drei und noch eine Person, die nicht teilgenommen hat, sind hierher gefahren. Die vierte Person hat uns das Geschäft gezeigt.»