Es ist nicht einzusehen, weshalb es ihn in dieser Funktion überhaupt gebraucht hätte. Der Beschuldigte sagte zwar aus, die anderen Beteiligten seien so unbeholfen und in ihrem Umgang mit Geld so unzuverlässig, dass der «Organisator» in Russland ihnen einen Reisebegleiter zur Seite habe stellen wollen, der für die gesamte Gruppe das Geld verwaltete (pag. 213, Z. 30; pag. 217, Z. 175 f.; pag. 224, Z. 491; pag. 231, Z. 197 f.; pag. 670, Z. 19; pag. 665, Z. 3; pag. 665, Z. 29 f.; pag. 665, Z. 45 ff. pag. 666, Z. 1 f.).