Dem Beschuldigten kann nicht geglaubt werden kann, wenn er behauptet, er habe bei allen drei Raubüberfällen einzig rein organisatorische Aufgaben wahrgenommen und keine Kenntnisse über die Pläne der jeweiligen Tatbeteiligten gehabt. Zu diesem Ergebnis muss schon nur führen, dass der Beschuldigte – seinen Aussagen zufolge (pag. 143, Z. 256) – schon im Jahre 2006 mit einer Gruppe Russen nach Westeuropa gereist ist, die später in Genf einen Raubüberfall verübt haben (pag. 210, Z. 42 ff.; vgl. auch pag.