und Interlaken einwies/begleitete und nach erfolgter Tat das erbeutete Deliktsgut übernahm; - mit anderen Worten: indem er sich mit weiteren Tätern zusammenfand im Willen, inskünftig zur Verübung mehrerer selbstständiger, im Einzelnen noch unbestimmter Raubtaten in wechselnder Zusammensetzung zusammenzuwirken, und sich dabei für seine deliktische Tätigkeit auch entschädigen liess.