13 worden sei und nicht rechtzeitig zurückgebracht werden könne (Nebenakten pag. 48). Letztlich sind es somit auch die eigenen Aussagen des Beschuldigten, die ihn belasten und in welchen er indirekt seine Beteiligung an diesen drei Raubüberfällen eingesteht, sogar noch weitergeht und ausführt, es seien mehr Überfälle gewesen (pag. 7 f.) oder wenn er ausführt, was er alles gemacht hat (teilweise wiederholend zu oben wie z.B. Besorgung der Reisepässe und Visas für den Schengener Raum; Abholen am Zielflughafen oder «Flugbegleitung»;