Anlässlich einer Hausdurchsuchung in Russland wurden in der Wohnung der Freundin des Beschuldigten mehrere Uhren entdeckt, die eindeutig den Raubüberfällen vom 8. März 2007 und 5. Dezember 2007 zugewiesen werden konnten (pag. 254 ff.). Dazu sagte der Beschuldigte selbst aus, die Uhren stammten aus diesen Geschäften (pag. 145 f., Z. 354 ff.). Auch den Handlungen des Beschuldigten lässt sich Relevantes entnehmen. So besorgte er bei seinen Aufenthalten in der Schweiz jeweils auf niemanden zugelassene Telefonkarten für die Kommunikation (pag, 238, Z. 462 f.) und mietete in allen drei Fällen jeweils zwei Autos, obwohl dies gestützt auf die Anzahl der Personen unnötig war.