Vielmehr ist dieser Umstand auf das mehrjährige Untertauchen des Beschuldigten zurückzuführen, musste das Verfahren gegen ihn von den anderen Verfahren abgetrennt und sistiert werden. Als er im Februar 2019 in die Schweiz ausgeliefert wurde, waren alle rechtskräftig verurteilten Tatbeteiligten zurück nach Russland geführt worden. Zusammenfassend ist somit festzuhalten: Die Belastungszeugen/rechtskräftig verurteilten Täter halten sich seit Jahren nicht mehr in der Schweiz auf und der jeweilige aktuelle Wohnort ist mit grosser Wahrscheinlichkeit unbekannt.