1017, Z. 40 f.). Es ist wahrscheinlich, dass die nunmehr vor Jahren nach Russland zurückgeführten Belastungszeugen zwischenzeitlich nicht mehr unter demselben Namen auffindbar wären, selbst wenn mit einer Bereitschaft der russischen Strafverfolgungsbehörden zur rechtshilfeweisen Einvernahme gerechnet werden könnte. Und selbst wenn diese Einvernahmen überhaupt hätten durchgeführt werden können, könnte dies Monate, sogar Jahre dauern. Weiter wäre stark zu bezweifeln, dass die Tatbeteiligten sich nach gut 14 Jahren noch an Details erinnern bzw. den Beschuldigten - beispielsweise aus Angst vor Repressalien - tatsächlich belasten würden.