12 werden. Darüber hinaus haben zumindest einige der Belastungszeugen in der Vergangenheit bereits ihren Namen in Russland geändert, wie es auch der Beschuldigte mehrmals getan hat. Seinen Ausführungen zufolge sei ein solcher Schritt kostengünstig, unkompliziert und biete sich nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe an (pag. 1017, Z. 40 f.).