Das Bundesamt für Justiz teilte Mitte Mai 2021 mit, dass bisher keine Antwort eingetroffen sei und dass man erfahrungsgemäss mit ca. 7 Monaten rechnen müsse (pag. 992). Für die Kammer steht fest, dass die Abklärungen der Vorinstanz weiterhin Gültigkeit haben, wenn schon eine einfache Anfrage für die Zusendung eines Strafregisterauszuges solche Schwierigkeiten bereitet. Die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen konnten somit nicht ermittelt, geschweige denn deren Anwesenheit zu einer Einvernahme sichergestellt