9. Aktenordnung Die Akten des vorliegenden Verfahrens beinhalten Akten der getrennt gegen die Tatbeteiligten der Raubüberfälle geführten Verfahren. Die Paginierung der Akten ist daher nicht fortlaufend. Die Aktenordnung gestaltet sich wie folgt: Hauptakten: - PEN 19 497, Ordner 1a: Akten der Vorinstanz des Verfahrens gegen den Beschuldigten; - PEN 19 497, Ordner 1b: Akten der Vorinstanz des Verfahrens gegen den Beschuldigten; - PEN 19 497, Ordner 1c: Motiv der Vorinstanz betreffend den Beschuldigten; - SK 20 320, Band ab Eingang Obergericht.