Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der über A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 5. Die Vorakten X.________ seien der Staatsanwaltschaft Oberland nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils zurückzugeben. 6.3 Anträge der übrigen Parteien