b StPO zu ersetzen. 8. Die Kosten des Verfahrens seien vom Staat zu tragen. 9. Eventualiter: 9.1 Im Falle einer Verurteilung sei das Verfahren gestützt auf die in Russland durchgeführten oder noch hängigen Verfahren gestützt auf das Opportunitätsprinzip einzustellen 9.2