992). Weiter richtete der Beschuldigte am 6., 8. und 14. April 2021 mehrere Briefe an die Verfahrensleiterin. Diese wurden übersetzt und der Verteidigung des Beschuldigten zur Kenntnis gebracht, jedoch gemäss Verfügung vom 26. April 2021 nicht zu den Akten erkannt (pag. 978 f.). Der Beschuldigte wurde an der Berufungsverhandlung vom 8. Juni 2021 erneut zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 1016 ff.).