4. Ansetzen der oberinstanzlichen Verhandlung und Antrag auf Verschiebung Mit Verfügung vom 17. Februar 2021 wurde die oberinstanzliche Verhandlung auf den 8. Juni 2021 angesetzt (pag. 941 ff.). Mit Eingabe vom 3. Juni 2021 (Eingang: 4. Juni 2021) beantragte die Verteidigung des Beschuldigten die Verhandlung vom 8. Juni 2021 ab- und an einem späteren Termin neu anzusetzen (pag. 1000 f.). In der Begründung wurde angeführt, der Beschuldigte habe ein Urteil aus Russland in der gleichen Sache ausfindig machen und anfordern können.