3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'129.20. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00 (inkl. Kosten für das Widerrufsverfahren). 5. Zur Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe von CHF 120.00 an C.________ für seine Aufwendungen im Verfahren. V. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: