des versuchten pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, begangen am 30. April 2018 in D.________. II. A.________ wird schuldig erklärt 1. der einfachen Körperverletzung, begangen am 30. April 2018 in D.________ z.N. von C.________; 2. der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 30. April 2018 in D.________ durch Nichtwahren eines ausreichenden seitlichen Abstands beim Überholen; 3. der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 30. April 2018 in D.________. III.