49 ten als zu hoch bzw. kürzt diesen um eine halbe Stunde, zumal bereits am 21. Mai 2021 zwei Stunden dafür verbucht worden sind. Im Weiteren kürzt die Kammer die für die Teilnahme an der Hauptverhandlung vom 4. November 2021 sowie die für Abschlussarbeiten am 5. November 2021 geltend gemachte Zeitdauer um je eine halbe Stunde. Die Kammer erachtet es dennoch als angemessen, Rechtsanwalt B.____