30. Amtliche Entschädigung 30.1 Erstinstanzliches Verfahren Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ hat die Vorinstanz die Entschädigung gegenüber der eingereichten Kostennote vom 16. Mai 2020 (pag. 206 f.) um 11 Stunden gekürzt und den angemessenen Aufwand auf 20 Stunden festgesetzt, weil der Fall eher einen unterdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad aufweise. Diese Kürzung rügte Rechtsanwalt B.________ im Rahmen der Berufungsverhandlung und stellte den Antrag, dass darüber oberinstanzlich neu zu befinden sei.