47 18. Mai 2020 im Umfang von CHF 120.00 (Zugticket retour, zweite Klasse, Halbtax) gut (S. 22 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 243). Dieser Punkt wird nachstehend unter Ziff. 31 behandelt. Gemäss Art. 118 Abs. 3 StPO hat sich der Geschädigte bis spätestens zum Abschluss des Vorverfahrens als Zivilkläger zu konstituieren. Vorliegend hat der Strafund Zivilkläger die entsprechende Möglichkeit auf dem ihm von der Staatsanwaltschaft übermittelten Formular nicht angekreuzt (vgl. pag.