28. Übertretungsbusse für die einfache Verkehrsregelverletzung Die Ausführungen der Vorinstanz hierzu lauten wie folgt (S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 240): Die empfohlene Busse für unerlaubtes Überholen beträgt gemäss VBRS-Richtlinien CHF 300.00 (S. 21). Strafmindernd wird gewichtet, dass ein Überholen an dieser Stelle grundsätzlich erlaubt gewesen wäre und zweidrittel der Verjährungsfrist abgelaufen sind, während denen sich der Beschuldigte wohl verhalten hat (Art. 48 Bst. e StGB), weshalb auf eine Busse von CHF 100.00 erkannt wird.