27. Konkrete Geldstrafe Zusammenfassend ist der Beschuldigte zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend insgesamt CHF 10'800.00, zu verurteilen. Dies als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 22. September 2020.