Im Weiteren ist nicht belegt, ob oder in welchem Umfang der Beschuldigte für seine Kinder Unterhaltsbeiträge leistet. Seine Mitwirkungspflichten hat er diesbezüglich verletzt, zumal er auch unentschuldigt nicht zum Termin erschienen ist und daher die geplante Befragung zur Person nicht stattfinden konnte. Gemäss Leumundsbericht werden keine Unterhaltsbeiträge entrichtet. Zur ersten Frau und zur Tochter L.________ besteht zudem kein Kontakt mehr und entsprechend muss auch davon ausgegangen werden, dass kein Unterhalt bezahlt wird, zumal der Beschuldigte nie konkrete Angaben dazu gemacht hat.