25. Gesamtgeldstrafe unter Berücksichtigung der widerrufenen Strafen Zusammenfassend kommt die Kammer daher zum Schluss, dass der Beschuldigte zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu verurteilen ist, dies als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 22. September 2020.