Der Beschuldigte hat bereits vier Mal die Gelegenheit erhalten, sich zu bewähren und zu beweisen, dass er auch ohne Vollzug der Geldstrafen verstanden hat, dass er sein Verhalten ändern und sich an die Gesetze halten muss. Obwohl die beiden ersten Strafen widerrufen, er für die zweite Verurteilung verwarnt und die Probezeit verlängert wurden und er von der letzten Strafe 30 Tagessätze bezahlen musste, wurde er im April 2018 erneut (einschlägig) straffällig. Dabei fällt negativ ins Gewicht, dass sich der Beschuldigte gegenüber dem verletzten Privatkläger sehr aggressiv verhalten hat, ihm sagte, er wolle ihm «eine Hauen» (pag.