Dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) vom 17. Mai 2021 ist zudem zu entnehmen, dass der Beschuldigte in den letzten zehn Jahren immerhin einmal verwarnt und ihm bereits drei Mal der Führerausweis entzogen wurde. Die teilbedingte Strafe vom 30. August 2017 und der Führerausweisentzug von drei Monaten im selben Jahr haben den Beschuldigten jedoch nicht davon abgehalten, gleich im folgenden Jahr im Strassenverkehr wiederum zu delinquieren. Der Beschuldigte zeigte zudem bereits früher eine gewisse Neigung zu aufbrausendem, bedrohlichen und gewaltbereitem Verhalten, wie sich dem Strafbefehl vom 13. Januar 2016 (pag.