44 chen Vorbelastung die Tatumstände, das Vorleben, der Leumund sowie weitere relevante Tatsachen, die Schlüsse auf den Charakter des Täters und die Aussichten seiner Bewährung zulassen. Weiter relevant sind die Faktoren Sozialisationsbiographie und Arbeitsverhalten, das Bestehen sozialer Bindungen, Hinweise auf Suchtgefährdung etc. (HEIMGARTNER, in: Donatsch [Hrsg.]/Flachsmann/Hug/Maurer/Riesen-Kupper/Weder, Kommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 42 N. 7 ff.).