Es rechtfertigt sich, diese mit 40 Strafeinheiten zu aspirieren, womit die Gesamtstrafe 170 Tagessätze beträgt. Die infolge Asperation eintretende Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe (20 Tagessätze) ist schliesslich von der Strafe für die neu zu beurteilenden Delikte (130 Tagessätze) abzuziehen, was eine Zusatzstrafe von 110 Tagessätzen ergibt.