Eine besondere Strafempfindlichkeit liegt vorliegend nicht vor. Insgesamt rechtfertigt sich aufgrund der Täterkomponente eine Straferhöhung um 23 Tagessätze auf 130 Tagessätze. 21.5 Fazit Gesamtstrafe Die Gesamtgeldstrafe für die neu zu beurteilenden Delikte beträgt 130 Strafeinheiten bzw. Tagessätze.