erstinstanzlichen Hauptverhandlung hinderte er zwei Polizisten durch Gewalt am Ausstellen von Ordnungsbussen betreffend Personenwagen, die ausserhalb der Parkfelder parkiert hatten, setzte sich anlässlich seiner Anhaltung zur Wehr und beschimpfte die Polizisten als Idioten, weswegen er mit Strafbefehl vom 22. September 2020 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie wegen Beschimpfung verurteilt wurde, was sich leicht straferhöhend auswirkt. Ein weiteres Verfahren wegen einfacher Körperverletzung wurde am 11. April 2021 eingeleitet, ist jedoch noch hängig und kann somit nicht berücksichtigt werden.