Das Verhalten des Beschuldigten im Strafverfahren ist neutral zu werten. So hat er zwar grundsätzlich kooperiert, jedoch weder ein Geständnis abgelegt oder noch Einsicht oder Reue gezeigt. Allerdings hat er während hängigen Verfahrens wiederum delinquiert: Am 13. April 2020 und damit gerade einmal einen Monat vor der