Im Übrigen kam es 2015 offenbar zu Vorfällen häuslicher Gewalt gegenüber seiner ersten Frau (versuchte Nötigung, Drohungen, Beschimpfung und Tätlichkeiten). Ausserdem verhielt er sich bei einer in diesem Zusammenhang stattgefundenen Kontaktnahme durch die Polizei aggressiv und unkooperativ und wurde tätlich, so dass er wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten verurteilt wurde. Diese Vorstrafen wirken sich leicht straferhöhend auf. Das Verhalten des Beschuldigten im Strafverfahren ist neutral zu werten.