Im Bereich der SVG-Widerhandlungen fallen dabei die zwei Vorstrafen wegen Nichtabgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern aus dem Jahr 2014 sowie eine Verurteilung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (Alkoholkonzentration 0.61 mg) aus dem Jahr 2017 auf. Im Übrigen kam es 2015 offenbar zu Vorfällen häuslicher Gewalt gegenüber seiner ersten Frau (versuchte Nötigung, Drohungen, Beschimpfung und Tätlichkeiten).