Seine Schulden belaufen sich auf insgesamt CHF 35'000.00. Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind soweit unauffällig und deshalb weder strafmindernd noch straferhöhend zu berücksichtigen. Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Im Bereich der SVG-Widerhandlungen fallen dabei die zwei Vorstrafen wegen Nichtabgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern aus dem Jahr 2014 sowie eine Verurteilung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (Alkoholkonzentration 0.61 mg) aus dem Jahr 2017 auf.